Pflegeberatung nach §37.3

Ein wichtiger Bestandteil der Pflegedienstleistungen in der ambulanten Pflege

Die Pflegeberatung nach §37.3 ist ein wichtiger Bestandteil der Pflegedienstleistungen in der ambulanten Pflege. Diese Beratung soll sicherstellen, dass Menschen mit Pflegebedarf bestmöglich versorgt werden und dass sie und ihre Angehörigen bei allen Fragen rund um die Pflege Unterstützung erfahren. Die Pflegeberatung nach §37.3 wird von qualifizierten Fachkräften durchgeführt und umfasst eine umfassende Beratung und Information über die verschiedenen Möglichkeiten der Pflege sowie über die notwendigen finanziellen Mittel. Darüber hinaus stehen die Pflegeberater auch bei Fragen zur Wahl der Pflegeleistungen oder zur Organisation von Hilfsmitteln und anderen Unterstützungsleistungen zur Verfügung.

Ein wichtiger Schwerpunkt der Pflegeberatung ist es, den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bei der Entscheidung für die bestmögliche Pflegelösung zu unterstützen. Hierbei werden sowohl die individuellen Bedürfnisse als auch die finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt.

Ziel der Pflegeberatung ist es, den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ein besseres Verständnis für die verschiedenen Pflegemöglichkeiten zu vermitteln. Durch die Beratung sollen Ängste und Unsicherheiten abgebaut werden und die Entscheidung für eine passende Pflegelösung wird erleichtert. Die Pflegeberatung ist ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Pflege und trägt dazu bei, dass Menschen mit Pflegebedarf bestmöglich versorgt werden. Wer Fragen zur Pflege hat oder Unterstützung bei der Entscheidung für eine geeignete Pflegelösung benötigt, kann sich jederzeit an uns wenden.

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Pflegegrad Geldleistungen und Sachleistungen

Versicherte erhalten von ihrer Pflegekasse je nach Pflegegrad die folgenden Pflegeleistungen:

Zuletzt aktualisiert am 23. Juli 2023
Pflegeleistung PG1 PG2 PG3 PG4 PG5
Pflegegeld (monatlich) - 316 € 545 € 728 € 901 €
Pflegesachleistungen (monatlich), erhöhter Betrag seit 01.01.2022 - 724 € 1.363 € 1.693 € 2.095 €
Tages- und Nachtpflege (monatlich) - 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Kurzzeitpflege (jährlich), erhöhter Betrag seit 01.01.2022 - 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege (jährlich) - 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Vollstationäre Pflege (monatlich) - 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (monatlich) 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Zum Verbrauch best. Pflegehilfsmittel (monatlich) bis zu 40 € bis zu 40 € bis zu 40 € bis zu 40 € bis zu 40 €
Hausnotruf (monatlich) 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 €
Wohnraumanpassung (je Gesamtmaßnahme) 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €