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Pflegeberatung

Überblick:
- Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Aufklärung über gesetzliche Ansprüche
Den Wunsch, solange wie möglich im eigenen Zuhause wohnen bleiben zu können, haben wir alle. Anzuerkennen, dass Sie Unterstützung in der Pflege benötigen, ist ein schwieriger und langwieriger Prozess, sowohl für Pflegebedürftige als auch für Familie und Angehörige. Wenn durch Pflegebedürftigkeit die Lebensqualität aller Beteiligten eingeschränkt wird, dann besteht Handlungsbedarf.
Auf dem Weg zu einer optimalen Versorgung müssen Sie jedoch meistens durch unbekannte Gewässer, ohne klarer Sicht. Wir sind Ihr Kompass in Henstedt-Ulzburg und Umgebung.
Welche Möglichkeiten gibt es, Pflege, Entlastung, Unterstützung und Betreuung für sich selbst oder für Angehörige zu erhalten? Im Hinblick auf Ihre gesetzlichen Ansprüche informieren wir Sie umfassend. Wir begleiteten Sie von Anfang an und führen mit Ihnen auch Ihre verpflichteten Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI, sobald Ihr pflegegrad genehmigt wurde.