Ein wichtiger Bestandteil der Pflegedienstleistungen in der ambulanten Pflege
Die Pflegeberatung nach §37.3 ist ein wichtiger Bestandteil der Pflegedienstleistungen in der ambulanten Pflege. Diese Beratung soll sicherstellen, dass Menschen mit Pflegebedarf bestmöglich versorgt werden und dass sie und ihre Angehörigen bei allen Fragen rund um die Pflege Unterstützung erfahren. Die Pflegeberatung nach §37.3 wird von qualifizierten Fachkräften durchgeführt und umfasst eine umfassende Beratung und Information über die verschiedenen Möglichkeiten der Pflege sowie über die notwendigen finanziellen Mittel. Darüber hinaus stehen die Pflegeberater auch bei Fragen zur Wahl der Pflegeleistungen oder zur Organisation von Hilfsmitteln und anderen Unterstützungsleistungen zur Verfügung.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Pflegeberatung ist es, den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bei der Entscheidung für die bestmögliche Pflegelösung zu unterstützen. Hierbei werden sowohl die individuellen Bedürfnisse als auch die finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt.
Ziel der Pflegeberatung ist es, den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ein besseres Verständnis für die verschiedenen Pflegemöglichkeiten zu vermitteln. Durch die Beratung sollen Ängste und Unsicherheiten abgebaut werden und die Entscheidung für eine passende Pflegelösung wird erleichtert. Die Pflegeberatung ist ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Pflege und trägt dazu bei, dass Menschen mit Pflegebedarf bestmöglich versorgt werden. Wer Fragen zur Pflege hat oder Unterstützung bei der Entscheidung für eine geeignete Pflegelösung benötigt, kann sich jederzeit an uns wenden.
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Pflegebedürftige erhalten anhand der Schwere ihrer Beeinträchtigung einen Pflegegrad. Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlichen Begutachtungsinstrument ermittelt
Gliederung in 6 Module mit unterschiedlichen Gewichtungen:
- 1. Mobilität 10%
- 2/ 3. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten/ Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 15%
- 4. Selbstversorgung 40%
- 5. Bewältigung der Folgen krankheits-und therapiebedingter Herausforderungen 20%
- 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15%
Pflegeleistung | PG1 | PG2 | PG3 | PG4 | PG5 |
Pflegegeld (monatlich) | - | 332 € | 573 € | 765 € | 947 € |
Pflegesachleistungen (monatlich), erhöhter Betrag seit 01.01.2022 | - | 761 € | 1.432 € | 1.778 € | 2.200 € |
Tages- und Nachtpflege (monatlich) | - | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Kurzzeitpflege (jährlich), erhöhter Betrag seit 01.01.2022 | - | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
Verhinderungspflege (jährlich) | - | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Vollstationäre Pflege (monatlich) | - | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (monatlich) | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Zum Verbrauch best. Pflegehilfsmittel (monatlich) | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € |
Hausnotruf (monatlich) | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € |
Wohnraumanpassung (je Gesamtmaßnahme) | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Kann in Anspruch genommen werden ab dem Pflegegrad 2-5
Liegt kein Pflegegrad 2-5 vor, so gibt es unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
Ab 01.07.2024 Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege bei Erkrankung Pflegender
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung mit Pflegeunterstützungsgeld der Pflegekasse:
Bis zu 10 Arbeitstagen pro Jahr (neu seit 2024)
Pflegezeit: Bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit
Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate teilweise Freistellung von der Arbeit
Bis zu 3 Monate vollständige oder teilweise Freistellung für die Begleitung in der letzten Lebensphase