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Kinderpflege

Kinderkrankenpflege nach SGB V und SGB XI
Die häusliche Kinderkrankenpflege ergänzt und unterstützt eine ärztliche Therapie. Sie begleitet das Kind in seinem täglichen Leben – beispielsweise zu Hause, in der Schule oder im Kindergarten. Die Art und den Umfang der Pflegeleistungen sowie die Kostenübernahme durch Krankenkassen bzw. die Pflegekasse beschreiben das fünfte und das elfte Buch des Sozialgesetzbuchs.