Pflegefachkraft

Zielsetzung

  • Erhaltung einer möglichst selbständigen Lebensgestaltung durch individuelle, ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung 
  • Anpassung der Pflege an den jeweiligen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse des Patienten 
  • Förderung der Lebenszufriedenheit 
  • menschenwürdige Begleitung Sterbender 
  • Beachtung der Qualitätspolitik und des Pflegeleitbildes des Pflegedienstes 
  • aktive Förderung des guten Betriebsklimas 
  • wirtschaftlicher Umgang mit Betriebsmitteln 
  • Anleitung und Überprüfung von Pflegefachkräften, von Pflegehilfskräften, Schülern und Praktikanten 
  • Entwicklung und Sicherung der Qualität 
  • Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch dokumentierten internen Regelungen

Aufgaben

Patientenbezogene Aufgaben

  • Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgerade nach den geltenden Pflegestandards 
  • Durchführung der Körperpflege nach Aspekten der basalen Stimulation© und kinästhetischen Regeln 
  • Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Patienten 
  • Durchführung von Mund-, Zahn-(ersatz)-, Haar- und Nagelpflege, rasieren von Patienten 
  • Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen der Toilette, wenn notwendig mit anschließender Körperhygiene 
  • Einleiten von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung des Arztes im Notfall 
  • Verantwortlichkeit für die Erstellung des Pflegeprozesses unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflegestufe und in Zusammenarbeit mit Arzt und pflegerischem bzw. therapeutischem Team
  • (Die Verantwortung für den Pflegeprozess trägt in jedem Fall immer eine Pflegefachkraft, laut der MDK-Anleitung zur Prüfung der Qualität nach § 80 SGB XI. Das heißt, dass Pflegehilfskräfte zwar an dem Pflegeprozess beteiligt werden können, aber letztlich trägt immer eine examinierte Pflegekraft die Verantwortung.) 
  • Durchführung von Pflegevisiten
  • (Hier müssen Sie wieder individuell festlegen, wer bei Ihnen die Pflegevisite verantwortlich durchführt. In einigen ambulanten Diensten ist es nur die Pflegedienstleitung, in anderen führen die jeweiligen Bezugspflegekräfte die Pflegevisite durch.) 
  • sorgfältige und gewissenhafte Führung der Pflegedokumentation 
  • Mitarbeit bei der Erstellung von Patientenbegutachtungen des Medizinischen Dienstes zur Bestimmung der Pflegestufe 
  • sorgfältiger Umgang mit den Schlüsseln der Patienten 
  • Aufklärung der Patienten über die Bedrohung durch Einbrecher, die ihre Hilflosigkeit ausnützen könnten.
  • Betten machen, Betten frisch beziehen und Einzelteile wechseln bei Patienten aller Pflegebedürftigkeitsgrade 
  • Betten und Umbetten bettlägeriger Personen aller Pflegebedürftigkeits-grade mit Hilfsmitteln wie etwa Drehschreibe, Lifter usw. 
  • Achten auf allgemeine Sauberkeit des Bettes und des Bettgestells 
  • Verwendung zweckmäßiger Lagerungshilfen gemäß Experten-Standard Dekubitusprophylaxe
  • Hilfe beim Aufstehen und Zu Bett gehen der Patienten 
  • Hilfe beim An- und Auskleiden 
  • Patienten im Bett aufsetzen, auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen. 
  • Patienten vom Bett in den (Roll-)Stuhl umsetzen. 
  • Patienten zur Toilette begleiten und ggf. bei deren Benutzung helfen. 
  • Hilfe bei der Mobilität
  • gemeinsame Erstellung einer Einkaufsliste 
  • Sicherstellung einer sachgerechten Lagerung aller Lebensmittel 
  • ggf. Herstellung der Speisen nach dem Stand der aktuellen ernährungsphysiologischen Erkenntnisse und den Bedürfnissen des Patienten 
  • mundgerechte Zerkleinerung der Nahrung 
  • ggf. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme 
  • ggf. Zubereitung der Sondenkost 
  • Vorbereitung kleinerer Zwischenmahlzeiten 
  • ggf. Einleitung einer Belieferung durch “Essen auf Rädern”

Aufgaben der medizinischen Behandlung

Bitte Landesregelungen zur Durchführung von Behandlungspflegemaßnahmen nach § 132 a SGB V beachten!

  • Aufklärung der Patienten hinsichtlich medizinischer Fragen sowie Beratung von pflegenden Angehörigen mittels Gespräche, Schulungen und Beratungen 
  • Verabreichung von Medikamenten. Insbesondere: orale Medikation unter Beobachtung der Reaktion des Patienten. Verabreichung von Aerosolen und Sprays, Verabreichung von Augen- und Ohrentropfen. Einreibung des Patienten mit Gels, Salben und Pasten. 
  • Mobilisation durch passive Bewegungsübungen als Unterstützung der Arbeit der Physiotherapeuten 
  • Durchführung prophylaktischer Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sorr-, Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw. 
  • Kontrolle der Vitalzeichen: Puls, Blutdruck, Atmung und Körpertemperatur 
  • Beschreibung der Bewusstseinslage im entsprechenden Bogen der Pflegedokumentation 
  • Pflege und Behandlung von Wunden. Insbesondere: Anlegen von Umschlägen und Wickeln. Kontrolle und ggf. Wechsel von Verbänden und Bandagen. Ziehen von Fäden. Reinigung von Wunden, Verabreichung der verordneten Salben, Puder und Tinkturen 
  • Versorgung von intubierten und beatmeten Patienten. Insbesondere: Absaugen von Sekret und Schleim aus den Luftwegen. Angepasste Mundpflege. Pflege der Lippen, Kontrolle und Wartung der Beatmungsgeräte. 
  • Überwachung von Patienten mit Hämo- und Peritonealdialyse 
  • Pflege von Patienten mit künstlichem Darmausgang. Insbesondere: Beratung von Patienten sowie die Pflege und Beobachtung der Haut. 
  • Versorgung von Patienten mit Luftröhrenschnitt. Insbesondere: Wechsel und Reinigung der Trachealkanüle. Absaugen von Sekret und Schleim aus den Bronchien. Durchführung von Sprechübungen 
  • Behandlung von Patienten mit einem Blasendauerkatheter. Insbesondere: Wechsel und Pflege des Katheters, Anlegen eines Urinals, Durchführung einer Blasenspülung 
  • Vorbereitung und Durchführung von Wärme- und Kälteanwendungen, feuchte Packungen und Inhalationen 
  • Verabreichen von Injektionen 
  • Kontrolle von Infusionstherapien 
  • Kontrolle von zentralen Venenkathetern 
  • Kontrolle von Nahrungspumpen 
  • Beobachtung von Patienten mit eingeschränkter Bewusstseinslage. Insbesondere: Kontrolle auf Paresen, Reaktionsvermögen, Haut- und Pupillenreflexe, Orientierungsvermögen, Reaktion auf verschiedene Reize wie Geräusche oder Schmerz 
  • Bilanzierung des Flüssigkeitshaushaltes. Insbesondere: Durchführung einer Ein- und Ausfuhrkontrolle, Beurteilung der Beschaffenheit des Urins. 
  • Kontrolle von Sonden und Drainagen 
  • Wartung von medizinischen Geräten

Aufgaben bei der Pflege von Sterbenden / Verstorbenen

  • Pflege und Betreuung Sterbender und Mitverantwortung für die Benachrichtigung der Angehörigen, des Seelsorgers u.a. 
  • Versorgung Verstorbener 
  • Mithilfe bei der Betreuung der Angehörigen, evtl. Vermittlung einer Trauergruppe mit und ohne SAPV
  • Zusammenarbeit im Rahmen der SAPV Versorgung mit Palliativmedizinern, Koordinatorin und ergänzenden Dienstleistern im Rahmen der Versorgungsverträge.

Beobachtung und Weitergabe von Informationen

  • Beobachtung und Erfassung des Patienten auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten des Allgemeinbefindens, der Aktivität / Mobilität, des Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einleitung von besonderen Maßnahmen 
  • schriftliche und/oder mündliche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter Beobachtungen an Mitarbeiter, an den Arzt und Therapeuten u. a. 
  • Information des Arztes über Auswirkungen verordneter Therapien 
  • Teilnahme an Fallbesprechungen und vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an Kollegen 
  • Beachtung des Datenschutzes bei der Weitergabe von persönlichen Informationen

Aufgaben der psychosozialen Betreuung

  • Gespräche führen mit den Patienten 
  • Anleitung und Hilfe beim Wiedererlernen und selbständigen Durchführen von Handlungen des täglichen Lebens, wie etwa sich selbständig die Kleidung auszusuchen, die Körperpflege durchzuführen usw. 
  • Motivation von Patienten zur Inanspruchnahme therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven Beschäftigung usw. 
  • angemessene und umfassende Information der Patienten in allen sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten; Information über medizinische, pflegerische und therapeutische Maßnahmen (soweit nicht Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden). 
  • Beratung und ggf. Anleitung der Patienten und deren Angehörigen über weitere Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten anderer Dienste.

Kontaktpflege mit Angehörigen und sonstigen dem Patienten nahestehenden Personen

  • Information, Anleitung und Beratung von pflegenden Angehörigen und sonstigen den Patienten nahestehenden Personen (soweit nicht die Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).

Aufgaben rund um das Dienstfahrzeug

  • korrektes Führen des Fahrtenbuches 
  • betanken des Fahrzeuges 
  • Veranlassung der Pflege und Wartung des Fahrzeuges 
  • Meldung von Schäden an die Pflegedienstleitung 
  • Sicherstellung, dass das Fahrzeug für alle Mitarbeiter verfügbar ist (Parken auf dem Betriebsparkplatz, Hinterlegen des Schlüssels und des Fahrzeugscheins im Büroraum des Pflegedienstes usw.)

Aufgaben zum Qualitätsmanagement

  • Verpflichtung zur Mitarbeit und Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen, wie z.B. Mitarbeit im Qualitätszirkel. 
  • Mitarbeit beim Fehler- und Beschwerdemanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen 
  • umfangreiche Kenntnisse über das hausinterne Qualitätssystem (Checklisten, Verfahrensstandards etc.) 
  • Verpflichtung zur Arbeit nach den im ambulanten Pflegedienst geltenden Standards, wie etwa Pflegestandards 
  • regelmäßiges informieren über Neuerungen im Qualitätsmanagementhandbuch 
  • Teilnahme an internen und externen Fortbildungen aller Art

Betriebsbezogene Aufgaben

  • wirtschaftlicher Umgang mit Hilfsmitteln und Verbrauchsgütern 
  • fachliche Anleitung und Kontrolle von unterstellten Mitarbeitern aus dem Pflegehelferbereich 
  • Beachtung aller Unfallverhütungsvorschriften 
  • Führen von Stunden- / Einsatznachweisen 
  • Teilnahme an den Teambesprechungen zur Dienst- und Einsatzplanung

Anforderungen

  • abgeschlossene Ausbildung zur Krankenschwester/ zum Krankenpfleger oder Ausbildung zur Kinderkrankenschwester / oder Altenpfleger / Altenpflegerin
  • Führerschein Klasse B

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